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   BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11   

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https://dejure.org/2012,4484
BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11 (https://dejure.org/2012,4484)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - V ZB 204/11 (https://dejure.org/2012,4484)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11 (https://dejure.org/2012,4484)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 181; BGB § 1018; GBO § 53
    Voraussetzungen einer Amtslöschung und eines Amtswiderspruchs; keine Geltung des § 181 BGB für Identitätserklärung beim Teilflächenverkauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der Herbeiführung einer inhaltlichen Unzulässigkeit eines Grundbucheintrags im Falle einer gesetzeswidrigen, auf einer rechtsfehlerhaften Vorgehensweise des Grundbuchamts beruhenden Eintragung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GBO § 78 Abs. 1
    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der Herbeiführung einer inhaltlichen Unzulässigkeit eines Grundbucheintrags im Falle einer gesetzeswidrigen, auf einer rechtsfehlerhaften Vorgehensweise des Grundbuchamts beruhenden Eintragung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Löschung einer Eintragung bei unzulässigem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    a) Gesetzliche Vorschriften sind verletzt, wenn bei der Eintragung zu beachtende Rechtsnormen des materiellen oder formellen Rechts infolge eines objektiven Pflichtenverstoßes des Grundbuchamts nicht oder nicht richtig angewendet worden sind (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 256; Meikel/Streck, aaO, Rn. 72, 77).

    Ob eine Gesetzesverletzung vorliegt, ist aus der Sicht des Grundbuchamts und nach dem von ihm anzuwendenden Recht zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 258).

    Maßgebend dafür ist die dem Grundbuchamt zur Zeit der Eintragung unterbreitete Sachlage und die zu dieser Zeit bestehende Rechtslage (Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 260; Demharter, aaO, Rn. 22).

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Haben nämlich die Parteien trotz Gesamtbelastung eines Grundstücks die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen realen Grundstücksteil beschränkt (§ 1023 Abs. 1 BGB) und ist diese Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Belastung, muss die Ausübungsstelle in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet sein (Senat, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3023).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Für dessen Wirksamkeit wie auch für die der Auflassung kommt es nur darauf an, ob die Vertragsparteien sich über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der verkauften Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung und darüber einig sind, dass die genaue Grenzziehung erst noch erfolgen soll (Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 79/07, BGHZ 145, 123, 132 mwN).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, Rpfleger 2005, 17), oder wenn sie etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann (OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 79, 80; BayOblGZ 1990, 35, 36); ebenfalls als nach ihrem Inhalt unzulässig ist eine Eintragung anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (BayOblG, Rpfleger 2002, 140).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Nur wenn es weiß, dass durch die bewilligte Eintragung das Grundbuch unrichtig würde, darf es die Eintragung nicht vornehmen; denn es ist seine Aufgabe, das Grundbuch nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang zu halten und eine Grundbuchunrichtigkeit zu verhindern (Senat, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135, 139 f.).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81

    Zur Bezeichnung des Umfangs einer Dienstbarkeit und zur Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Damit ist eine eindeutige Bezeichnung der Ausübungsstelle der Grunddienstbarkeit in der Grundbucheintragung selbst gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 1981 - V ZB 2/81, NJW 1981, 1781, 1782).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11
    Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, Rpfleger 2005, 17), oder wenn sie etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann (OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 79, 80; BayOblGZ 1990, 35, 36); ebenfalls als nach ihrem Inhalt unzulässig ist eine Eintragung anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (BayOblG, Rpfleger 2002, 140).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Die Bezugnahme auf die Eintragung in einem Plan wäre überflüssig, wenn der Verlauf der Wegetrasse der tatsächlichen Ausübung auf dem Grundstück überlassen bleiben sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 1981 - V ZB 2/81, NJW 1981, 1781, 1782; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 15).
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    a) Das hat der Senat - wie das Beschwerdegericht zutreffend sieht - für den Fall des Verkaufs noch nicht vermessener Teilflächen unter gleichzeitiger Erklärung der Auflassung (und Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts) entschieden (Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 23).

    Welche Teilflächen verkauft und aufgelassen worden sind, ergibt sich nach Größe, Lage und Zuschnitt aus der zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung im Kaufvertrag, die auch ausreichend ist (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 23; Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 79/07, BGHZ 175, 123 Rn. 25).

    Es handelt sich um eine rein verfahrensrechtliche Übereinstimmungsbestätigung, die von einem Vertreter für beide Vertragsparteien auch ohne Befreiung von der Vorschrift des § 181 BGB abgegeben werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012- V ZB 204/11, juris Rn. 23; OLG Hamm, Rpfleger 1980, 316; FGPrax 2007, 243; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1043 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 20 Rn. 32).

    Es genügt, wenn sie sich über die Größe, die Lage und den Zuschnitt der verkauften Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten Darstellung - und darüber einig sind, dass die genaue Grenzziehung erst noch erfolgen soll (Senat, Urteile vom 19. April 2002 - V ZR 90/01, BGHZ 150, 334, 338 und vom 25. Januar 2008 - V ZR 79/07, BGHZ 175, 123 Rn. 25 und Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11 juris Rn. 23).

    Sie dient allein dazu, die Identität der unvermessen verkauften Teilfläche und des bei der Teilungsvermessung neu gebildeten Flurstücks zu bestätigen (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 23).

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Im Übrigen ist das Grundbuchamt nicht nur zur Beachtung der förmlichen Eintragungsvoraussetzungen, sondern auch zur Wahrung der Richtigkeit des Grundbuchs verpflichtet und darf deshalb keine Eintragung vornehmen, deren Unrichtigkeit ihm bekannt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 20; Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZR 10/88, BGHZ 106, 108, 110).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 2/18

    Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung:

    Haben die Parteien - wie hier - die Ausübung auf einen realen Grundstücksteil beschränkt (§ 1023 Abs. 1 BGB) und ist die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Belastung, muss die Ausübungsstelle in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet sein (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 15).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    a) Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann, oder wenn sie etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann; ebenfalls als nach ihrem Inhalt unzulässig ist eine Eintragung anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 258/21

    Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf

    Für die dafür notwendige Beschreibung des Umfangs des Rechts bieten die Grundsätze, die für die Bezeichnung der zum rechtsgeschäftlichen Inhalt der Grunddienstbarkeit gemachten Ausübungsstelle aufgestellt worden sind (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 2/18, NJW-RR 2019, 273 Rn. 15), eine Orientierung.
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Maßgebend dafür ist die dem Grundbuchamt zur Zeit der Eintragung unterbreitete Sachlage und die zu dieser Zeit bestehende Rechtslage (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255, 260; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 18).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem

    Diese Bezeichnung muss für jedermann als nächstliegende Bedeutung ohne weiteres erkennbar sein (BGH, Beschluss vom 16.2.2012, V ZB 204/11, juris Rn. 15; BGH NJW-RR 2015, 208 Rn.10 und 19; FGPrax 2018, 245 Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23

    Zur Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der

    Es darf die Eintragung beispielsweise nur versagen, wenn es weiß, dass das Grundbuch durch die beantragte Bewilligung unrichtig würde (vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 204/11, Rn. 20 mwN, juris).
  • OLG München, 09.09.2014 - 34 Wx 309/14

    Kaufvertrag über eine erst noch zu vermessende Teilfläche: Mehrfachvertretung im

    a) Von der vorliegenden Gestaltung ist der Fall zu unterscheiden, dass bereits im Kaufvertrag das noch zu vermessende Grundstück mit aufgelassen wird (so z. B. BGH vom 16.2.2012, V ZB 204/11 bei juris).

    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.2.2012 (V ZB 204/11) steht hier die Identität zwischen verkauftem und aufzulassendem Grundstücksteil in Frage, nicht aber die Übereinstimmung von bereits wirksam aufgelassenem mit dem einzutragenden Grundbesitz.

  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

  • OLG Frankfurt, 08.09.2014 - 20 W 160/14

    Bindungswirkung von Urteilen im Rahmen von § 22 GBO

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16

    Grundbuchsache: Bestimmtheit der Lage einer Wasserversorgungsleitung und eines

  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

  • OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks

  • OLG Schleswig, 12.10.2021 - 2 Wx 51/20

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek

  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 3 W 76/16

    Grundbuchsache: Rechtsfolge einer inhaltlich unzulässigen Eintragung einer nicht

  • AG Bergisch Gladbach, 16.06.2020 - 68 C 1/20

    Notar als Zeichner: Kann eine nicht bemaßte Zeichnung des Wegerechts im Lageplan

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